|
Checkliste für den Start...
... hier erfährst Du alle
Informationen für die behördliche Anmeldung.
|
Klasse A und B |
Klasse C |
Klasse D |
Klasse A + B
Zeitpunkt der
Antragsstellung
Der
amtliche Führerscheinantrag kann fünf bis sechs Monate vor
erreichen des Mindestalters gestellt werden. Wir leiten den
Antrag an das zuständige Straßenverkehrsamt weiter.
Erforderliche
Antragsunterlagen
-
Kopie des Personalausweises
-
ein biometrisches Lichtbild neueren Datums
(keine Kopfbedeckung, Halbprofil, 35 x 45 mm), wie für den
Personalausweis
-
eine Sehtestbescheinigung
einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder ein Zeugnis
/Gutachten eines Augenarztes (Sehtest, Zeugnis und Gutachten
dürfen nicht älter als 2 Jahre sein)
-
ein Nachweis über die
Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden
Sofortmassnahmen oder der Nachweis über die Ausbildung in
Erster Hilfe (entfällt, wenn Führerschein vorhanden)
Als
Nachweis gilt auch die Vorlage:
-
eines Zeugnisses über die
bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung (auch
aus dem Ausland)
-
eines Zeugnisses über eine
abgeschlossene Ausbildung als Kranken- oder
Kinderkrankenschwester, Kranken- oder Kinderkrankenpfleger,
Hebamme, Entbindungshelfer, Krankenpfleger(in),
Altenpfleger(in), Arzthelfer(in), Rettungsassistent(in),
Masseur(in), med.Bademeister(in), Krankengymnast(in)
-
einer Bescheinigung über die
Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer oder
über eine sanitäts- oder rettungsdienstliche Ausbildung.
-
einer DLRG-Bescheinigung
über das Leistungsabzeichen in Silber
Klasse C
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Klasse C kann
beantragt werden, wenn die Klasse B vorhanden ist. Sie kann
aber auch gemeinsam mit der Klasse B beantragt werden. Der
amtliche Führerscheinantrag kann fünf bis sechs Monate vor
erreichen des Mindestalters gestellt werden. Wir leiten den
Antrag an das zuständige Straßenverkehrsamt weiter.
Erforderliche Antragsunterlagen
-
Kopie des Personalausweises
-
ein Lichtbild neueren Datums
(keine Kopfbedeckung, Halbprofil, 35 x 45 mm)
-
eine Bescheinigung über eine
ärztliche Untersuchung, die nicht älter als ein Jahr sein
darf (Arzt nach freier Wahl)
-
ein Zeugnis oder ein
Gutachten eines Augenarztes über das Sehvermögen (Augenarzt
nach freier Wahl, Zeugnis und Gutachten dürfen nicht älter
als zwei Jahre sein)
-
Nachweis über die Ausbildung
in Erster Hilfe (entfällt bei vorhandenem Führerschein der
Klassen C1, D1, D)
Als
Nachweis gilt auch die Vorlage:
-
eines Zeugnisses über die
bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung (auch
aus dem Ausland)
-
eines Zeugnisses über eine
abgeschlossene Ausbildung als Kranken- oder
Kinderkrankenschwester, Kranken- oder Kinderkrankenpfleger,
Hebamme, Entbindungshelfer, Krankenpfleger(in),
Altenpfleger(in), Arzthelfer(in), Rettungsassistent(in),
Masseur(in), med.Bademeister(in), Krankengymnast(in)
-
einer Bescheinigung über die
Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer oder
über eine sanitäts- oder rettungsdienstliche Ausbildung.
Klasse D
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Klasse D kann
beantragt werden, wenn die Klasse B vorhanden ist. Sie kann
aber auch gemeinsam mit der Klasse B beantragt werden. Der
amtliche Führerscheinantrag kann fünf bis sechs Monate vor
erreichen des Mindestalters gestellt werden. Wir leiten den
Antrag an das zuständige Straßenverkehrsamt weiter.
Erforderliche Antragsunterlagen
-
Kopie des Personalausweises
-
ein Lichtbild neueren Datums
(keine Kopfbedeckung, Halbprofil, 35 x 45 mm)
-
ein Gutachten über die
körperliche und geistige Eignung, das nicht älter als ein
Jahr sein darf (betriebs- oder arbeitsmedizinisches
Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten)
-
eine Bescheinigung über eine
ärztliche Untersuchung, die nicht älter als ein Jahr sein
darf (Arzt nach freier Wahl)
-
ein Zeugnis oder ein
Gutachten eines Augenarztes über das Sehvermögen (Augenarzt
nach freier Wahl, Zeugnis und Gutachten dürfen nicht älter
als zwei Jahre sein)
-
ein Nachweis über die
Ausbildung in Erster Hilfe (entfällt bei vorhandenem
Führerschein der Klassen C1, D1, D)
Als
Nachweis gilt auch die Vorlage:
-
eines Zeugnisses über die
bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung (auch
aus dem Ausland)
-
eines Zeugnisses über eine
abgeschlossene Ausbildung als Kranken- oder
Kinderkrankenschwester, Kranken- oder Kinderkrankenpfleger,
Hebamme, Entbindungshelfer, Krankenpfleger(in),
Altenpfleger(in), Arzthelfer(in), Rettungsassistent(in),
Masseur(in), med.Bademeister(in), Krankengymnast(in)
-
einer Bescheinigung über die
Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer oder
über eine sanitäts- oder rettungsdienstliche Ausbildung.
|