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... hier erfährst Du alle Informationen für die behördliche Anmeldung.

Klasse A und B Klasse C Klasse D

Klasse A + B

Zeitpunkt der Antragsstellung
Der amtliche Führerscheinantrag kann fünf bis sechs Monate vor erreichen des Mindestalters gestellt werden. Wir leiten den Antrag an das zuständige Straßenverkehrsamt weiter.

Erforderliche Antragsunterlagen

  • Kopie des Personalausweises

  • ein biometrisches Lichtbild neueren Datums (keine Kopfbedeckung, Halbprofil, 35 x 45 mm), wie für den Personalausweis

  • eine Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder ein Zeugnis /Gutachten eines Augenarztes (Sehtest, Zeugnis und Gutachten dürfen nicht älter als 2 Jahre sein)

  • ein Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmassnahmen oder der Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (entfällt, wenn Führerschein vorhanden)

Als Nachweis gilt auch die Vorlage:

  • eines Zeugnisses über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung (auch aus dem Ausland)

  • eines Zeugnisses über eine abgeschlossene Ausbildung als Kranken- oder Kinderkrankenschwester, Kranken- oder Kinderkrankenpfleger, Hebamme, Entbindungshelfer, Krankenpfleger(in), Altenpfleger(in), Arzthelfer(in), Rettungsassistent(in), Masseur(in), med.Bademeister(in), Krankengymnast(in)

  • einer Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer oder über eine sanitäts- oder rettungsdienstliche Ausbildung.

  • einer DLRG-Bescheinigung über das Leistungsabzeichen in Silber

 

Klasse C


Zeitpunkt der Antragstellung
Die Klasse C kann beantragt werden, wenn die Klasse B vorhanden ist. Sie kann aber auch gemeinsam mit der Klasse B beantragt werden. Der amtliche Führerscheinantrag kann fünf bis sechs Monate vor erreichen des Mindestalters gestellt werden. Wir leiten den Antrag an das zuständige Straßenverkehrsamt weiter.

Erforderliche Antragsunterlagen

  • Kopie des Personalausweises

  • ein Lichtbild neueren Datums (keine Kopfbedeckung, Halbprofil, 35 x 45 mm)

  • eine Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, die nicht älter als ein Jahr sein darf (Arzt nach freier Wahl)

  • ein Zeugnis oder ein Gutachten eines Augenarztes über das Sehvermögen (Augenarzt nach freier Wahl, Zeugnis und Gutachten dürfen nicht älter als zwei Jahre sein)

  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (entfällt bei vorhandenem Führerschein der Klassen C1, D1, D)

Als Nachweis gilt auch die Vorlage:

  • eines Zeugnisses über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung (auch aus dem Ausland)

  • eines Zeugnisses über eine abgeschlossene Ausbildung als Kranken- oder Kinderkrankenschwester, Kranken- oder Kinderkrankenpfleger, Hebamme, Entbindungshelfer, Krankenpfleger(in), Altenpfleger(in), Arzthelfer(in), Rettungsassistent(in), Masseur(in), med.Bademeister(in), Krankengymnast(in)

  • einer Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer oder über eine sanitäts- oder rettungsdienstliche Ausbildung.


Klasse D

Zeitpunkt der Antragstellung
Die Klasse D kann beantragt werden, wenn die Klasse B vorhanden ist. Sie kann aber auch gemeinsam mit der Klasse B beantragt werden. Der amtliche Führerscheinantrag kann fünf bis sechs Monate vor erreichen des Mindestalters gestellt werden. Wir leiten den Antrag an das zuständige Straßenverkehrsamt weiter.

Erforderliche Antragsunterlagen

  • Kopie des Personalausweises

  • ein Lichtbild neueren Datums (keine Kopfbedeckung, Halbprofil, 35 x 45 mm)

  • ein Gutachten über die körperliche und geistige Eignung, das nicht älter als ein Jahr sein darf (betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten)

  • eine Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, die nicht älter als ein Jahr sein darf (Arzt nach freier Wahl)

  • ein Zeugnis oder ein Gutachten eines Augenarztes über das Sehvermögen (Augenarzt nach freier Wahl, Zeugnis und Gutachten dürfen nicht älter als zwei Jahre sein)

  • ein Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (entfällt bei vorhandenem Führerschein der Klassen C1, D1, D)

Als Nachweis gilt auch die Vorlage:

  • eines Zeugnisses über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung (auch aus dem Ausland)

  • eines Zeugnisses über eine abgeschlossene Ausbildung als Kranken- oder Kinderkrankenschwester, Kranken- oder Kinderkrankenpfleger, Hebamme, Entbindungshelfer, Krankenpfleger(in), Altenpfleger(in), Arzthelfer(in), Rettungsassistent(in), Masseur(in), med.Bademeister(in), Krankengymnast(in)

  • einer Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer oder über eine sanitäts- oder rettungsdienstliche Ausbildung.

     

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