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AUTOFAHREN
mit 17
Autofahren
ab 17 - in
vielen Bundesländern wird das "Begleitete Fahren ab 17"
eingeführt - für mehr Verkehrssicherheit junger Fahranfänger.
Mehr Sicherheit durch mehr Fahrpraxis!
Auf die richtige
Begleitung kommt es an!
Zukünftig darfst du nach bestandener Prüfung bereits mit 17
Jahren Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine
Begleitperson anwesend sein. Bei der Antragstellung muss die
Begleitperson (es können auch mehrere sein) bereits angegeben
werden.
Durch die neue Regelung kannst
du - nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters - deine
Führerschein-Ausbildung Klasse B oder BE bereits mit 16 ½
Jahren beginnen. Die Klasse B schließt die Klassen M, L und S
ein; hier darfst du ohne Begleitung fahren, weil du das
Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht hast. Der
Erwerb einer Doppelklasse (z.B. A+B) ist nicht möglich.
Wann kann ich zur Prüfung?
3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres darf die
theoretische Prüfung abgelegt werden, 1 Monat vor dem 17.
Geburtstag die praktische Prüfung. Nach erfolgreich abgelegter
Prüfung erhältst du mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine
befristete Prüfungsbescheinigung. Diese ist im gesamten
Bundesgebiet gültig, nicht aber im Ausland! Deine
Auflage: bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur
in Begleitung fahren.
Prüfungsbescheinigung
Die Prüfungsbescheinigung gilt als Führerschein (bis max. 3
Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres). Die
Begleitpersonen sind dort ebenfalls eingetragen. Die Probezeit
beginnt unmittelbar mit Erhalt der Prüfungsbescheinigung. Beim
Fahren musst du die Prüfungsbescheinigung und einen Ausweis
oder Reisepass mitführen, weil die Prüfungsbescheinigung kein
Foto enthält. Mit 18 Jahren bekommst du nach Antragstellung
einen Kartenführerschein.

Begleitperson
Du musst mindestens eine Begleitperson angeben, es können aber
auch mehrere sein. Als Begleitperson müssen nicht zwangsläufig
deine Eltern angegeben werden, es müssen aber die folgenden
Anforderungen erfüllt sein.
·
Mindestalter 30
Jahre
·
Mindestens 5
Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
·
Maximal 3 Punkte
im Verkehrszentralregister in Flensburg zum Zeitpunkt der
Antragstellung
·
Weniger als 0,5
Promille Blutalkohol während der Fahrt.
Die Begleitperson hat den Status eines Beifahrers, nicht eines
"Hilfsfahrlehrers". Sie darf nicht in die Fahrtätigkeit
eingreifen. Du bist verantwortlicher Fahrzeugführer.
Den Begleitern wird empfohlen, sich in die Aufgabe einweisen
zu lassen. Eine Einweisung wird von der Fahrschule
durchgeführt. Alle weiteren Fragen, wie z.B. zusätzlich
entstehende Kosten oder evtl. notwendige
Behördengänge/Anträge, beantworten wir Dir.
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