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Infos & Tipps


Fahrerlaubnisklassen

Mit dem Führerschein der Klasse 3 durften Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen gefahren werden. Der vergleichbare Euro-Führerschein der Klasse B lässt aber nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen zu.

Personenbeförderung: die einheitliche Klasse D hat die beiden Klassen 2 und 3 abgelöst. Wichtig für Inhaber der Führerscheinklasse 2, die das 50. Lebensjahr vollenden: Wollen sie auch weiterhin schwere Lkw über 7,5 Tonnen fahren, müssen sie sich einem Gesundheits-Check und einer augenärztlichen Untersuchung unterziehen. Der Führerschein wird dann um jeweils fünf Jahre verlängert.
Für Bus- und Taxifahrer gilt eine ähnliche Regelung: Auch Sie müssen sich einem Gesundheits-Check unterziehen. Sie haben hierbei die Chance nachzuweisen, dass sie körperlich und geistig fit sind und verkehrssicher ihren Beruf ausüben können.

Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 750 Kilogramm dürfen nur noch mit dem Anhängerschein (Klasse E) gefahren werden. Jedoch gibt es eine Ausnahme: Größere Anhänger dürfen auch dann mit der Klasse B gezogen werden, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns höchstens 3,5 Tonnen beträgt und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt.

Übersicht der Fahrerlaubnisklassen Kraftwagen
 

Klasse Obergrenzen Mindestalter / Vorerwerb Dauer Prakt. Prüfung (in Min.)
B
 

3,5 t zul. Gesamtmasse (und Anhänger mit zul. Gesamtmasse bis zur Leermasse des Zugf. und Zuggesamtmasse bis 3,5t)
 

18 Jahre
 
45
 
C1
 

 
18 Jahre / Klasse B
 
45
 
C
 

 
18 Jahre / Klasse B
 
60
 
D1
 

 
18 Jahre / Klasse B
 
60
 
D   18 Jahre / Klasse B 75


Fahrerlaubnisklassen Krafträder (auch mit Beiwagen)

Klasse Obergrenzen Mindestalter Dauer Prakt. Prüfung (in Min.)
A
 
unbeschränkt nach 2 Jahren Besitz der Klasse A (beschränkt)
 
Direkteinstieg mit 25 Jahren
 
60
 
A
 
25 kW, 0,16 kW/kg, Leermasse
 
18 Jahre
 
60
 
A1
 
125 cm², 11 kW
 
18 Jahre
 
45
 
A1
 
125 cm², 11 kW
 
16 Jahre
 
45
 
M
 
50 cm², 45 km/h, (inkl. Lastendreiräder bis 150 kg Leermasse)
 
16 Jahre
 
30
 
S 50 cm², 45 km/h 16 Jahre 45


Fahrerlaubnisklassen Kraftwagenzüge

Klasse Obergrenzen Mindestalter / Vorerwerb Dauer Prakt. Prüfung (in Min.)
BE
 
unbeschränkt (Zugf. bis 3,5 t, Kfz-Zulassungsrecht ist zu beachten)
 
18 Jahre / Klasse B
 
45
 
C1E
 
12 t zul. Gesamtm. des Zuges, Anhänger mit zul. Gesamtm. bis zur Leermasse des Zugf.
 
18 Jahre / Klasse C1
 
45
 
CE
 
Unbeschränkt
 
18 Jahre / Klasse C
 
60
 
D1E
 
12 t zul. Gesamtm. des Zuges, Anhänger mit zul. Gesamtm. bis zur Leermasse des Zugf. (jedoch keine Personenbeförderung)
 
21 Jahre / Klasse D1
 
45
 
DE Unbeschränkt 21 Jahre / Klasse D 45


Fahrerlaubnisklassen LoF Zugmaschinen, Mofa, Krankenfahrstuhl, sonstige Kfz

Klasse Obergrenzen Mindestalter Dauer Prakt. Prüfung (in Min.)
T
 
60 km/h bauartbedingt, mit zwei Anhängern selbstf. Arbm. bis 40 km/h (n. f. lof Zwecke)
 
18 Jahre
 
60
 
T
 
40 km/h bauartbedingt, mit bis zu zwei Anhängern 25 km/h Betriebsvorschrift; Stapler u. selbstf. Arbm. bis 25 km/h m. Anh.
 
16 Jahre
 
60
 
L
 
32 km/h bauartbedingt, mit bis zu zwei Anhängern. 25 km/h Betriebsvorschrift; Stapler u. selbstf. Arbm. bis 25 km/h m. Anh.
 
16 Jahre
 
--
 
Mofa - frei
 
25 km/h, einsitzig, einspurig
 
15 Jahre (Prüfbescheinigung)
 
--
 
Krankenfahrstühle - frei
 
25 km/h, einsitzig, 300 kg Leermasse
 
15 Jahre (über 10 km/h Prüfbescheinigung)
 
--
 
selbstf. Arbeitsmaschinen, Stapler u. lof Zugmaschine 6 km/h, bauartbedingt 15 Jahre --



Gesundheits-Check


Gesundheits-Check für Lkw-, Bus- und Taxifahrer
Wichtig für Inhaber der Führerscheinklasse 2, die das 50. Lebensjahr vollenden: Wollen Se auch weiterhin schwere Lkw über 7,5 Tonnen fahren, müssen sie sich einem Gesundheitstest und einer augenärztlichen Untersuchung unterziehen. Der Führerschein wird dann um jeweils fünf Jahre verlängert. Für Bus- und Taxifahrer gilt eine ähnliche Regelung: Sie müssen sich einem Verkehrssicherheit-Check unterziehen. Sie haben hierbei die Chance nachzuweisen, dass sie körperlich und geistig fit sind und verkehrssicher Ihren Beruf ausüben.


Regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen für die Klassen C1, C1E, C und CE

Für Inhaber der neuen Führerscheinklassen CE über 12 bis 18,5 t, CE und C gilt: ab 50 Jahre müssen sie sich einem Gesundheitstest und einer augenärztlichen Untersuchung unterziehen. Der Führerschein wird dann um jeweils fünf Jahre verlängert.
Bei Neuerwerb der Führerscheinklassen C1 und C1E müssen sich Fahrer über 50 Jahre ebenfalls alle fünf Jahre diesen Untersuchungen unterziehen. Bei Neuerwerb der Führerscheinklassen C und CE gilt die fünfjährige Untersuchungspflicht für alle (ohne Altersbeschränkung).


Regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen für die Klassen, D, D1, DE und D1E

Vor dem Ersterwerb sowie nach 5 Jahren Besitz der Fahrerlaubnis ist eine besondere Gesundheitsuntersuchung durch eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung (z.B. Medizinisch-Psychologisches Institut) oder durch einen anerkannten Betriebs- oder Arbeitsmediziner sowie eine augenärztliche Untersuchung nötig. Weiter ist ab dem 50. Lebensjahr eine besondere MPU notwendig.
 

     

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