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Infos & Tipps
Fahrerlaubnisklassen
Mit dem Führerschein der
Klasse 3 durften Fahrzeuge bis zu einem zulässigen
Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen gefahren werden. Der
vergleichbare Euro-Führerschein der Klasse B lässt aber nur
Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen
zu.
Personenbeförderung: die einheitliche Klasse D hat die beiden
Klassen 2 und 3 abgelöst. Wichtig für Inhaber der
Führerscheinklasse 2, die das 50. Lebensjahr vollenden: Wollen
sie auch weiterhin schwere Lkw über 7,5 Tonnen fahren, müssen
sie sich einem Gesundheits-Check und einer augenärztlichen
Untersuchung unterziehen. Der Führerschein wird dann um
jeweils fünf Jahre verlängert.
Für Bus- und Taxifahrer gilt eine ähnliche Regelung: Auch Sie
müssen sich einem Gesundheits-Check unterziehen. Sie haben
hierbei die Chance nachzuweisen, dass sie körperlich und
geistig fit sind und verkehrssicher ihren Beruf ausüben
können.
Anhänger mit einem zulässigen
Gesamtgewicht von über 750 Kilogramm dürfen nur noch mit dem
Anhängerschein (Klasse E) gefahren werden. Jedoch gibt es eine
Ausnahme: Größere Anhänger dürfen auch dann mit der Klasse B
gezogen werden, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns
höchstens 3,5 Tonnen beträgt und das zulässige Gesamtgewicht
des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht
übersteigt.
Übersicht der Fahrerlaubnisklassen Kraftwagen
|
Klasse |
Obergrenzen |
Mindestalter / Vorerwerb |
Dauer Prakt. Prüfung (in Min.) |
B
|
3,5 t
zul. Gesamtmasse (und Anhänger mit zul. Gesamtmasse bis
zur Leermasse des Zugf. und Zuggesamtmasse bis 3,5t)
|
18
Jahre
|
45
|
C1
|
|
18
Jahre / Klasse B
|
45
|
C
|
|
18
Jahre / Klasse B
|
60
|
D1
|
|
18
Jahre / Klasse B
|
60
|
| D |
|
18
Jahre / Klasse B |
75 |
Fahrerlaubnisklassen Krafträder (auch mit Beiwagen)
|
Klasse |
Obergrenzen |
Mindestalter |
Dauer Prakt. Prüfung (in Min.) |
A
|
unbeschränkt nach 2 Jahren Besitz der Klasse A
(beschränkt)
|
Direkteinstieg mit 25 Jahren
|
60
|
A
|
25 kW,
0,16 kW/kg, Leermasse
|
18
Jahre
|
60
|
A1
|
125
cm², 11 kW
|
18
Jahre
|
45
|
A1
|
125
cm², 11 kW
|
16
Jahre
|
45
|
M
|
50
cm², 45 km/h, (inkl. Lastendreiräder bis 150 kg Leermasse)
|
16
Jahre
|
30
|
|
S |
50
cm², 45 km/h |
16
Jahre |
45 |
Fahrerlaubnisklassen Kraftwagenzüge
|
Klasse |
Obergrenzen |
Mindestalter / Vorerwerb |
Dauer Prakt. Prüfung (in Min.) |
BE
|
unbeschränkt (Zugf. bis 3,5 t, Kfz-Zulassungsrecht ist zu
beachten)
|
18
Jahre / Klasse B
|
45
|
C1E
|
12 t
zul. Gesamtm. des Zuges, Anhänger mit zul. Gesamtm. bis
zur Leermasse des Zugf.
|
18
Jahre / Klasse C1
|
45
|
CE
|
Unbeschränkt
|
18
Jahre / Klasse C
|
60
|
D1E
|
12 t
zul. Gesamtm. des Zuges, Anhänger mit zul. Gesamtm. bis
zur Leermasse des Zugf. (jedoch keine Personenbeförderung)
|
21
Jahre / Klasse D1
|
45
|
|
DE |
Unbeschränkt |
21
Jahre / Klasse D |
45 |
Fahrerlaubnisklassen LoF Zugmaschinen, Mofa, Krankenfahrstuhl,
sonstige Kfz
|
Klasse |
Obergrenzen |
Mindestalter |
Dauer Prakt. Prüfung (in Min.) |
T
|
60
km/h bauartbedingt, mit zwei Anhängern selbstf. Arbm. bis
40 km/h (n. f. lof Zwecke)
|
18
Jahre
|
60
|
T
|
40
km/h bauartbedingt, mit bis zu zwei Anhängern 25 km/h
Betriebsvorschrift; Stapler u. selbstf. Arbm. bis 25 km/h
m. Anh.
|
16
Jahre
|
60
|
L
|
32
km/h bauartbedingt, mit bis zu zwei Anhängern. 25 km/h
Betriebsvorschrift; Stapler u. selbstf. Arbm. bis 25 km/h
m. Anh.
|
16
Jahre
|
--
|
Mofa - frei
|
25
km/h, einsitzig, einspurig
|
15
Jahre (Prüfbescheinigung)
|
--
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Krankenfahrstühle - frei
|
25
km/h, einsitzig, 300 kg Leermasse
|
15
Jahre (über 10 km/h Prüfbescheinigung)
|
--
|
|
selbstf. Arbeitsmaschinen, Stapler u. lof Zugmaschine |
6
km/h, bauartbedingt |
15
Jahre |
-- |
Gesundheits-Check
Gesundheits-Check für Lkw-, Bus- und Taxifahrer
Wichtig für Inhaber der Führerscheinklasse 2, die das 50.
Lebensjahr vollenden: Wollen Se auch weiterhin schwere Lkw
über 7,5 Tonnen fahren, müssen sie sich einem Gesundheitstest
und einer augenärztlichen Untersuchung unterziehen. Der
Führerschein wird dann um jeweils fünf Jahre verlängert. Für
Bus- und Taxifahrer gilt eine ähnliche Regelung: Sie müssen
sich einem Verkehrssicherheit-Check unterziehen. Sie haben
hierbei die Chance nachzuweisen, dass sie körperlich und
geistig fit sind und verkehrssicher Ihren Beruf ausüben.
Regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen für die Klassen C1, C1E,
C und CE
Für Inhaber der neuen Führerscheinklassen CE über 12 bis 18,5
t, CE und C gilt: ab 50 Jahre müssen sie sich einem
Gesundheitstest und einer augenärztlichen Untersuchung
unterziehen. Der Führerschein wird dann um jeweils fünf Jahre
verlängert.
Bei Neuerwerb der Führerscheinklassen C1 und C1E müssen sich
Fahrer über 50 Jahre ebenfalls alle fünf Jahre diesen
Untersuchungen unterziehen. Bei Neuerwerb der
Führerscheinklassen C und CE gilt die fünfjährige
Untersuchungspflicht für alle (ohne Altersbeschränkung).
Regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen für die Klassen, D, D1,
DE und D1E
Vor dem Ersterwerb sowie nach 5 Jahren Besitz der
Fahrerlaubnis ist eine besondere Gesundheitsuntersuchung durch
eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung
(z.B. Medizinisch-Psychologisches Institut) oder durch einen
anerkannten Betriebs- oder Arbeitsmediziner sowie eine
augenärztliche Untersuchung nötig. Weiter ist ab dem 50.
Lebensjahr eine besondere MPU notwendig.
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