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Jetzt ist
es Gesetzt: Die Aus- und Weiterbildung zum
EU-Berufskraftfahrer
Am 1. Oktober 2006 ist das
Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzt (BKrFQG) in Kraft
getreten. Es regelt die (beschleunigte) Grundqualifikation und
die Weiterbildung. Das BKrFQG gilt für alle Fahrer, die im
Güterverkehr, Personenverkehr oder Werkverkehr gewerblich
fahren und Fahrzeuge lenken, für die eine Führerschein der C-
oder D-Klasse erforderlich ist.
Was bedeutet das neue Gesetz für Arbeitgeber und Fahrer?
1. Die Beschleunigte Grundqualifikation
Um den Führerschein auch gewerblich nutzen zu können, müssen
Führerscheinneulinge zusätzlich eine Grundqualifikation
erwerben. Möglich ist dies durch eine der folgenden
Alternativen:
- Teilnahme an einem 140-stündigen Unterricht, inklusive 10
praktischer Stunden, mit anschließender 90-minütiger
theoretischer Prüfung (Beschleunigte Grundqualifikation)
- 7,5-stündige praktische und theoretische Prüfung ohne
vorherige Teilnahme an einem Unterricht (Grundqualifikation)
- Berufsausbildung (BKF/FIF)
Beschleunigte Grundqualifikation
Unser Schulungszentrum ist zur Durchführung der beschleunigten
Grundqualifikation gesetzlich anerkannt.
Unsere hervorragend geschulten Dozenten vermitteln Ihnen in
unseren modernen Seminarräumen alles, was Sie zum Bestehen der
90 Minuten dauernden IHK-Prüfung brauchen.
Stichtag für die Grundqualifikation (Erteilung des
Führerscheins)
10. September 2008 für Busfahrer
10. September 2009 für LKW-Fahrer
Weitere Informationen zu den einzelnen Weiterbildungen
erhalten Sie hier:
Weiterbildung BUS:
Die einzelnen Module
... zu den fünf Modulen gelangen Sie durch anklicken der
Grafik.
Weiterbildung LKW: Die einzelnen Module
... zu den fünf Modulen gelangen Sie durch anklicken der
Grafik.
Überprüfen Sie anhand der hier
hinterlegten Informationen ihren Führerschein.
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