Wer hat als Kind nicht vom Traktorfahren geträumt? Im land- und forstwirtschaftlichen Bereich ist dieser Traum Alltag und die entsprechende Lizenz bereits für Jugendliche zu bekommen.

KLASSE L

Zugmaschinen (nationale Klasse)

die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler

und andere Flurförderzeuge

jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern. Mindestalter: 16 Jahre Voraussetzungen: - Befristung: Klasse L ist unbefristet gültig Einschluss: - Hinweise: -

KLASSE T

Zugmaschinen (nationale Klasse)

mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen

mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern) Mindestalter: 16 Jahre Voraussetzungen: - Befristung: Klasse T ist unbefristet gültig Einschluss: Klassen L und AM Hinweise: Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern gefahren werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Wer hat als Kind nicht vom Traktorfahren geträumt? Im land- und forstwirtschaftlichen Bereich ist dieser Traum Alltag und die entsprechende Lizenz bereits für Jugendliche zu bekommen.

KLASSE L

Zugmaschinen (nationale

Klasse)

die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden

Selbstfahrende

Arbeitsmaschinen,

selbstfahrende

Futtermischwagen, Stapler

und andere Flurförderzeuge

jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern. Mindestalter: 16 Jahre Voraussetzungen: - Befristung: Klasse L ist unbefristet gültig Einschluss: - Hinweise: -

KLASSE T

Zugmaschinen (nationale

Klasse)

mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

Selbstfahrende

Arbeitsmaschinen oder

selbstfahrende

Futtermischwagen

mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern) Mindestalter: 16 Jahre Voraussetzungen: - Befristung: Klasse T ist unbefristet gültig Einschluss: Klassen L und AM Hinweise: Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern gefahren werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.